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   VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01, 53/01   

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https://dejure.org/2001,26547
VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01, 53/01 (https://dejure.org/2001,26547)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01, 53/01 (https://dejure.org/2001,26547)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - VerfGH 53 A/01, 53/01 (https://dejure.org/2001,26547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungen über die Ablehnung von Gerichtspersonen während eines vor dem Landgericht als Berufungsgericht anhängigen Mietrechtsstreits; Verletzung rechtlichen Gehörs in einem Verfahren über die Ablehnungsgesuche gegenüber Richtern; Auslegung des Begriffs der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
    Verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt deshalb insoweit nicht die richtige Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften im Einzelfall, sondern lediglich die Einhaltung der durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen (BVerfGE 31, 145, 164; BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979, a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - NZM 2000, 231).

    Eine Auslegung der einfachgesetzlichen Ablehnungsregelungen dahingehend, dass frühere, möglicherweise gesetzeswidrige oder ermessensfehlerhafte Entscheidungen eines abgelehnten Richters zum Nachteil des Ablehnenden die Besorgnis der Befangenheit nur dann rechtfertigen, wenn zugleich Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der Richter gegenüber der betroffenen Partei voreingenommen ist, ist mit Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB offensichtlich vereinbar; sie gewährleistet, dass der nach Gesetz und Geschäftsverteilungsplan an sich zuständige Richter nicht ohne triftigen Grund in einem Einzelfall von der Mitwirkung an der Entscheidung ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 31, 145, 164 f. zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zulässig, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in einem weiteren Instanzenzug nicht mehr nachgeprüft oder korrigiert werden können (BVerfGE 24, 56, 61 m. w. N.; BVerfGE 25, 336,344).

    Unter diesen Voraussetzungen ist die Verfassungsbeschwerde (zumindest) gegen die (letztinstanzliche) Entscheidung über die Ablehnung von Gerichtspersonen statthaft (vgl. BVerfGE 24, 56, 60 f. zum Arbeitsgerichtsprozess).

  • BVerfG, 29.11.1979 - 2 BvR 1359/79
    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
    Auch wenn das verfassungsmäßige Recht auf den gesetzlichen Richter das Recht auf einen neutralen, unabhängigen Richter umfasst (vgl. BVerfGE 21, 139, 145 f.; BVerfG -1. Kammer des 1. Senats - Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist die Frage, ob eine Partei eines Rechtsstreits zu Recht die Befangenheit eines Richters befürchtet und diesen deshalb ablehnen kann, grundsätzlich eine Frage der Auslegung und Anwendung der entsprechenden einfach-rechtlichen Verfahrensvorschriften (BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979 - 2 BvR 1359/79 - NJW 1977, 1379).

    Verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt deshalb insoweit nicht die richtige Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften im Einzelfall, sondern lediglich die Einhaltung der durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen (BVerfGE 31, 145, 164; BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979, a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - NZM 2000, 231).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
    Auch wenn das verfassungsmäßige Recht auf den gesetzlichen Richter das Recht auf einen neutralen, unabhängigen Richter umfasst (vgl. BVerfGE 21, 139, 145 f.; BVerfG -1. Kammer des 1. Senats - Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist die Frage, ob eine Partei eines Rechtsstreits zu Recht die Befangenheit eines Richters befürchtet und diesen deshalb ablehnen kann, grundsätzlich eine Frage der Auslegung und Anwendung der entsprechenden einfach-rechtlichen Verfahrensvorschriften (BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979 - 2 BvR 1359/79 - NJW 1977, 1379).
  • BVerfG, 15.03.1984 - 1 BvR 200/84

    Rechtliches Gehör: Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Grundsatzes

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
    Willkürlich können die angegriffenen Entscheidungen nur sein, wenn sie sich bei Auslegung und Anwendung des hier maßgeblichen § 42 Abs. 2 ZPO so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt haben, dass sie bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 15. März 1984 - 1 BvR 200/84 - NJW 1984, 1874; BVerfGE 29, 45, 48 f).
  • BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
    Auch wenn das verfassungsmäßige Recht auf den gesetzlichen Richter das Recht auf einen neutralen, unabhängigen Richter umfasst (vgl. BVerfGE 21, 139, 145 f.; BVerfG -1. Kammer des 1. Senats - Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist die Frage, ob eine Partei eines Rechtsstreits zu Recht die Befangenheit eines Richters befürchtet und diesen deshalb ablehnen kann, grundsätzlich eine Frage der Auslegung und Anwendung der entsprechenden einfach-rechtlichen Verfahrensvorschriften (BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979 - 2 BvR 1359/79 - NJW 1977, 1379).
  • VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
    Verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt deshalb insoweit nicht die richtige Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften im Einzelfall, sondern lediglich die Einhaltung der durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen (BVerfGE 31, 145, 164; BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979, a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - NZM 2000, 231).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
    Willkürlich können die angegriffenen Entscheidungen nur sein, wenn sie sich bei Auslegung und Anwendung des hier maßgeblichen § 42 Abs. 2 ZPO so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt haben, dass sie bei verständiger Würdigung der die Verfassung von Berlin beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 15. März 1984 - 1 BvR 200/84 - NJW 1984, 1874; BVerfGE 29, 45, 48 f).
  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zulässig, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in einem weiteren Instanzenzug nicht mehr nachgeprüft oder korrigiert werden können (BVerfGE 24, 56, 61 m. w. N.; BVerfGE 25, 336,344).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 32/17

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei erfolgreicher Ablehnung des

    3 Inwieweit ein in einem Verfahren gegebener Ablehnungsgrund auch auf andere fortwirkt, ist Frage des Einzelfalls und hängt insbesondere vom konkreten Ablehnungsgrund ab (vgl. BerlVerfGH, NJW-RR 2002, 70, 71; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.1985 - 3 WF 262/85, BeckRS 2009, 29301; Gehrlein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 42 Rn. 14; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 19).
  • KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen eigener Verfahrensordnung

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z.B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m.w.Nw.; auch BAG, MDR 1993, S. 393).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2015 - 10 WF 11/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen seines Verhaltens in einem

    Inwieweit ein in einem Verfahren gegebener Ablehnungsgrund auch auf andere fortwirkt, ist Frage des Einzelfalls und hängt insbesondere vom konkreten Ablehnungsgrund ab (vgl. BerlVerfGH, NJW-RR 2002, 70, 71; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.1985 - 3 WF 262/85, BeckRS 2009, 29301; Gehrlein, in: Münchener Kommentar zur ZPO , 4. Aufl., § 42 Rn. 14; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 19).
  • LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z. B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m. w. Nw.; auch BAG, MDR 1993, S. 393).
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